Checkliste für das Immobilienerbe

Nach einem Todesfall steht für Hinterbliebene nicht nur die Trauerbewältigung an, sondern es müssen eine Vielzahl von Angelegenheiten geregelt werden. Gerade bei einer Immobilienerbschaft sind einige Aufgaben und Dokumente besonders wichtig.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Testament iStock 832576118 klein Copyright djedzura

 

Die Ermittlung des Nachlasses

  • Einblick ins Grundbuch: Wer steht aktuell im Grundbuch? Bringen Sie in Erfahrung, um welche Form des Eigentumsverhältnisses (Alleineigentum, gemeinschaftliches Eigentum oder ein anderes Eigentumsverhältnis) es sich handelt.
  • Verbindlichkeiten klären: Bringen Sie in Erfahrung, ob Schuld oder andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Immobilie stehen.
  • Kommunikation mit Finanzinstituten und Versicherungen: Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen liefern Ihnen wichtige Informationen.
  • Vertragspartner informieren: Bei einem Todesfall ist es wichtig, alle relevanten Parteien zu informieren. Hierzu gehören Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter und Gläubiger.
  • Rechtliches: Bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft besorgen Sie die Geschäfte nur als Geschäftsbesorgung für den Nachlass.

Wer erbt das Vermögen? ­- Testament und Erbfolge

  • Testament: Wurde zu Lebzeiten ein notarielles Testament aufgesetzt?
  • Aufbewahrungsort des Testaments: Wo befindet sich das Testament?
  • Recherche: Ist es möglich, dass sich das Testament in Ihren persönlichen Unterlagen befindet?
  • Nachlassgericht: Falls nicht bekannt ist, wo sich das Testament befindet, haben Sie bereits eine Anfrage beim Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat) eingereicht?
  • Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Haben Sie es bereits beim Nachlassgericht eingereicht?

Erbregelung bei fehlendem Testament

  • Pflichtteil und Hinterbliebene: Ist kein Testament vorhanden, erben Hinterbliebene das Vermögen nach Pflichtteilen.
  • Verwandtschaftsgrad: Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, wobei Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades bevorzugt werden.

Entscheidung über das Erbe: Ausschlagen oder Annehmen?

  • Umfang: Wie groß ist der Nachlass und was genau wird vererbt?
  • Schulden: Sind Schulden vorhanden?
  • Auflagen: Einige Testamente enthalten spezielle Anweisungen oder Einschränkungen.
  • Entscheidungsfrist: Wie viel Zeit bleibt, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden?
  • Rechtliche Beratung: Eine professionelle Beratung vom Anwalt kann helfen, alle Aspekte des Erbes zu verstehen und die gesetzten Fristen einzuhalten.

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wird die Lage an den deutschen Mietmärkten frostiger?

Immer noch scheuen viele Interessenten vor dem Immobilienkauf zurück. Die Verunsicherung durch die gestiegenen Zinsen lässt sie in ihren Mietwohnungen bleiben oder sich wieder dem Mietmarkt zu wenden. Ist das sinnvoll? Nachdem die Kaufpreise für Immobilien Anfang des Jahres gesunken sind, entwickeln sie sich derzeit eher seitwärts. Ist die Zeit der sinkenden Preise bereits vorbei?…

Weiterlesen

Verkehrswert ermitteln: Der erste Schritt beim Immobilienverkauf

Vielleicht haben Sie eine Immobilie geerbt, vielleicht besitzen Sie sie schon Ihr halbes Leben, doch ein beruflicher Wechsel oder andere Veränderungen im Leben zwingen Sie nun zum Verkauf. In beiden Fällen können Sie zunächst schlicht […]

Weiterlesen

Neue EU-Gebäuderichtlinie: Was Eigentümer wissen sollten

Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies genau für Eigentümer bedeutet, beleuchten wir jetzt. Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Immobilienökonom und -makler Thomas Franck aus Schwerin

Thomas Franck

Immobilienmakler & Immobilienökonom IRE|BS

+49 385 7788 7170 mail@thomas-franck-immobilien.de

Carina Niemann

Assistenz & Büromanagement

+49 385 7788 7170 mail@thomas-franck-immobilien.de
f Consent Management Platform von Real Cookie Banner