Ihre Checkliste für die energetische Sanierung

Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe und Photovoltaik – durch die aktuell hohen Energiepreise überlegen viele Eigentümer in Deutschland und wie wir bestätigen können, auch hier bei uns in und um Schwerin, ihre Immobilie zu sanieren und umzurüsten, um Kosten zu sparen. Doch was kann gemacht werden? Welche Überlegungen sollten Sie unbedingt prüfen? Mit unserer Checkliste haben Sie alles Wichtige auf dem Schirm.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

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1. Ziele der Sanierung festlegen

    • Was wollen Sie damit erreichen?

2. Analyse der Ausgangslage

    • Wie ist der Zustand der Immobilie? Haben Teile Ihrer Immobilie wie Fassade, Fenster, Heizung das Ende ihrer Lebensdauer erreicht?
    • Wie hoch ist der aktuelle Energieverbrauch?

3. Beauftragung eines Fachmanns für Sanierung und Energieberatung

    • Welche Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, beziehungsweise lohnen sich?
    • Wie viel Budget ist vorhanden?
    • Können Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umgestellt werden?
    • Bestehen die Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage?
    • Welche ist die richtige Reihenfolge der Maßnahmen?
    • Soll alles auf einmal umgesetzt werden oder kann die Sanierung schrittweise erfolgen?
    • Lassen Sie sich einen Sanierungsplan erstellen.

4. Fördermöglichkeiten prüfen

    • Welche Fördermöglichkeiten bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA?
    • Lassen sich Förderungen kombinieren?
    • Lassen Sie von einem Energie-Effizienz-Experten die angestrebten Sanierungsmaßnahmen prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen.
    • Anträge auf Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen.

5. Darlehen beantragen

    • Prüfen Sie mehrere Angebote.

6. Sanierung umsetzen

    • Sind die Anträge auf Fördermittel bewilligt, können Sie die Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragen.

7. Bestätigung einreichen und Förderung erhalten

    • Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können.

8. Können Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden?

    • Lassen Sie sich von einem Energie- sowie einem Steuerexperten beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © gioiak2/Depositphotos.com

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