Immobilienverkauf mit Datenschutz

Beim Verkauf einer Immobilie werden Daten ausgetauscht, Kontaktinformationen, Bankverbindungen oder die Bonitätsprüfung. Aber welche Daten müssen wirklich erhoben werden und wie lassen sie sich am besten schützen? Qualitätsmakler wissen, worauf hierbei zu achten ist.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Ziel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es, dass jeder Verbraucher selbst über seine Daten bestimmt. Das heißt: werden Daten gesammelt, darf das nur mit der Zustimmung des Betroffenen geschehen. Dieser hat auch das Recht, dass seine Daten gelöscht werden, wenn er das fordert. Zudem hat jeder Anspruch darauf, über seine gespeicherten personenbezogenen Daten regelmäßig Auskunft zu erhalten. Dazu gehören:

  • die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung
  • die Dauer der Datenspeicherung
  • die Rechte des Käufers in Bezug auf seine Daten

In die Datenerhebung muss eingewilligt werden

Profimakler bitten frühzeitig um eine Einwilligung zur Datenerhebung, wenn beispielsweise ein Interessent ein Exposé anfragt. Denn um es ihm zuschicken zu können, benötigen wir seine E-Mail-Adresse. Ebenfalls geschäftsrelevant sind Daten bei der Erstellung des Kaufvertrages, zum Beispiel Adresse und Bankverbindung. Zur Verarbeitung von Daten sind wir als Makler darüber hinaus auch durch das Geldwäschegesetz verpflichtet.

Wie werden Daten gesichert?

Personenbezogene Daten müssen vertraulich behandelt werden. So wie Unterlagen nicht offen herumliegen dürfen, so müssen Daten auf dem PC vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Darüber hinaus dürfen Informationen aber auch nicht in Gesprächen mit dem privaten oder geschäftlichen Umfeld mitgeteilt werden.

Was besagt die Löschpflicht?

Interessenten, die eine Immobilie nicht kaufen, haben Anspruch darauf, dass ihre Daten umgehend gelöscht werden. Auch Käufer haben einen Anspruch darauf, dass ihre Daten gelöscht werden, sobald diese ihren Zweck erfüllt haben, also wenn die Immobilientransaktion abgeschlossen ist. Wir als Makler sind jedoch verpflichtet, Daten zum Kaufvertrag für begrenzte Zeit aufzubewahren, wenn sie für die Besteuerung nötig sind.

Mit großer Sorgfalt kümmern wir Qualitätsmakler uns um die Sicherung von Kundendaten. Worauf es beim Datenschutz ankommt und wie er umzusetzen ist, wissen wir sehr genau. Regelmäßig lassen wir uns von Rechts- und IT-Experten beraten, wie die Daten am besten geschützt werden, damit jede Immobilientransaktion rechtssicher verläuft.

Suchen Sie einen Immobilienprofi, der sich um den rechtssicheren Verkauf Ihrer Immobilie kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html

https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/DSGVO/DSVGO_node.html


Hinweis
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Variant/Depositphotos.com

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