Möbliertes Wohnen auf Zeit

Sie haben einen neuen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt bekommen. Die alte Immobilie ist bereits verkauft, aber die Fertigstellung der neuen Immobilie verzögert sich. Was nun? Möbliertes Wohnen auf Zeit könnte hier die Lösung sein.

Eine möblierte Wohnung auf Zeit zu mieten ist relativ einfach und unkompliziert. Alles, was Sie dafür brauchen, ist der Nachweis, dass Sie sich die Wohnung auch leisten können. Manchmal muss auch ein Aufenthaltsgrund angegeben werden. Üblicherweise handelt es sich um berufliche Gründe.

Egal ob Sie die Wohnung für ein Jahr oder nur für einen Monat mieten, Sie sollten unbedingt einen Mietvertrag abschließen. So können spätere Missverständnisse vermieden werden. Meist wird ein Zeitmietvertrag abgeschlossen, insbesondere dann, wenn der Vermieter nach Ablauf des Mietverhältnisses selbst wieder in die Wohnung einziehen möchte. In einigen Fällen wird aber auch ein ganz gewöhnlicher Mietvertrag mit kürzeren Kündigungsfristen abgeschlossen. Vergessen Sie nicht, Ihren Ausweis zur Vertragsunterzeichnung mitzunehmen.

Zahlung einer Kaution

Auch wenn man auf Zeit eine Wohnung mietet, ist es durchaus üblich, dass Vermieter eine Kaution verlangen. In der Regel ist diese bis spätestens zur Wohnungsübergabe fällig. Bei Barzahlungen sollten beide Seiten daran denken, dass diese vom Empfänger quittiert werden. Natürlich muss auf der Quittung auch vermerkt sein, wofür die Zahlung erfolgt ist.

Wohnungsübergabe, Zählerstände und Inventarliste

Beim Zeitwohnen ist es durchaus sinnvoll, wenn eine richtige, formelle Wohnungsübergabe stattfindet und auch protokolliert wird. Notieren Sie wichtige Punkte wie den Zustand der Wohnung und die Anzahl der Schlüssel. Für die Nebenkosten, die nicht pauschal, sondern nach Verbrauch über den Vermieter abgerechnet werden, sollten auch unbedingt die Zählerstände protokolliert werden. Um bei einer möblierten Wohnung das beim Einzug vorhandene Mobiliar zu dokumentieren, bietet es sich an, eine Inventarliste zu verwenden und diese bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter durchzugehen. Übergabeprotokoll wie auch Inventarliste werden von beiden Seiten unterschrieben, jede Partei erhält ein Exemplar. Am Ende der Mietzeit können Sie mit Hilfe dieser Unterlagen die Wohnung in gleicher Weise zurückgeben.

Kontaktdaten nicht vergessen

Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter auf jeden Fall die wichtigsten Kontaktdaten geben. Sollte es einmal zu einem Schadensfall kommen, werden Sie sich freuen, sofort den richtigen Kontakt griffbereit zu haben. Der Vermieter ist natürlich immer eine gute Anlaufstelle. Vor allem aber, wenn der Vermieter während der Mietzeit gar nicht vor Ort in der Stadt ist, sind zusätzlich weitere Kontakte nützlich: Der Hausmeister, die Hausverwaltung, eine Person, die sich allgemein in der Wohnung gut auskennt.

Sie denken daran eine Immobilie auf Zeit zu vermieten oder suchen eine Immobilie auf Zeit? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Nicht fündig geworden:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnung

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_inhalt.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © fiphoto/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Abfallcontainer mindern nicht den Wert der Eigentumswohnung

Die Eigentumswohnung war damals teuer. Das neue Umfeld ist ideal. Und dann das: ein Abfallcontainer in der unmittelbaren Umgebung. Dies bedeutet aber nicht unbedingt die Abwertung der Wohnung. Denn die daraus resultierenden Beeinträchtigungen sind unvermeidlich. […]

Weiterlesen

Immobilienwert ermitteln mit dem Ertragswertverfahren

Wissen Sie, wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist? Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln gibt es unterschiedliche Verfahren. Dabei ist es von der Immobilie abhängig, nach welchem Verfahren der Wert der Immobilie ermittelt […]

Weiterlesen

Das Trennungsjahr: Immobilie verkaufen oder nicht?

Die Ehe ist nicht immer von Dauer. Haben Paare sich für eine Scheidung entschieden, muss nicht unbedingt bis nach dem Trennungsjahr gewartet werden, bis ein gemeinsames Haus oder Eigentumswohnung verkauft werden kann. Aber was ist […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Immobilienökonom und -makler Thomas Franck aus Schwerin

Thomas Franck

Immobilienmakler & Immobilienökonom IRE|BS

+49 385 7788 7170 mail@thomas-franck-immobilien.de

Carina Niemann

Assistenz & Büromanagement

+49 385 7788 7170 mail@thomas-franck-immobilien.de
f Consent Management Platform von Real Cookie Banner