Notar & Kaufvertrag: Was Verkäufer rechtlich beachten müssen

Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Kaufvertragsentwurf prüfen: Wichtige Punkte für Verkäufer

Vor dem endgültigen Notartermin erhalten Käufer und Verkäufer vom Notar einen Kaufvertragsentwurf zur Durchsicht. Diesen sollten Verkäufer besonders sorgfältig prüfen, um böse Überraschungen am Tag des Abschlusses zu vermeiden. Besonders wichtig ist es, auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der persönlichen Daten sowie der Objektbeschreibung zu achten. Sind eventuelle Besonderheiten wie Nießbrauchrechte, Wegerechte oder bestehende Mietverhältnisse korrekt eingetragen?

Falls mit dem Käufer besondere Vereinbarungen getroffen wurden – etwa hinsichtlich Übergabezeitpunkt oder Inventar – sollten diese ebenfalls klar im Vertrag geregelt sein. Zudem sollte geklärt werden, wer eventuell anfallende Kosten, beispielsweise für Grundbuchänderungen oder Lastenfreistellungen, übernimmt. Bei Unklarheiten sollte unbedingt rechtzeitig der Notar oder ein erfahrener Immobilienexperte konsultiert werden, um spätere Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.

Rolle des Notars: Ablauf und Kosten im Überblick

Der Notar stellt sicher, dass beide Vertragsparteien ausreichend informiert und rechtlich geschützt sind. Beim Notartermin selbst verliest der Notar den Kaufvertrag vollständig und erklärt alle relevanten Klauseln ausführlich und verständlich. Käufer und Verkäufer haben hier nochmals Gelegenheit, offene Fragen zu stellen und Änderungen zu besprechen. Erst nach vollständiger Klärung aller Punkte wird der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben und notariell beglaubigt – erst jetzt wird der Verkauf rechtsgültig.

Zu den Notarkosten zählen unter anderem Gebühren für das Erstellen des Vertragsentwurfs, die Beurkundung des Kaufvertrages und die Abwicklung der Grundbucheinträge. Die Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie, betragen etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises und werden in der Regel vom Käufer getragen. In einzelnen Fällen können jedoch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, daher ist es ratsam, dies frühzeitig zu klären.

Sicherheit beim Verkauf: Wichtige Klauseln für Verkäufer

Der Kaufvertrag enthält eine Reihe von Klauseln, die insbesondere dem Verkäufer Rechtssicherheit bieten sollen. Neben der exakten Beschreibung der Immobilie und dem Kaufpreis sollten Verkäufer auf eine Klausel zur Haftungsbeschränkung bei Mängeln achten, insbesondere bei gebrauchten Immobilien. Privatverkäufer schließen häufig die sogenannte Sachmängelhaftung ausdrücklich aus, wodurch spätere Forderungen des Käufers wegen verborgener Mängel in der Regel abgewehrt werden können – vorausgesetzt, der Verkäufer verschweigt keine ihm bekannten gravierenden Mängel arglistig.

Eine weitere wichtige Klausel betrifft die Zahlungsmodalitäten und deren Absicherung. So wird etwa oft vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgen soll, die den Käufer vor Zwischenverkäufen oder Belastungen schützt. Verkäufer sollten außerdem festhalten, zu welchem konkreten Zeitpunkt die Schlüsselübergabe erfolgt und welche Voraussetzungen hierfür gelten – etwa die vorherige vollständige Bezahlung des Kaufpreises.

Sie sind sich unsicher beim Immobilienverkauf und wollen sicher sein, dass alles rechtlich passt? Wir begleiten Ihren Immobilienverkauf vom Anfang, über den Notartermin, bis Sie zur Übergabe der Immobilie und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns – so verkaufen Sie rechtlich einwandfrei und mit gutem Gefühl.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

 

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